COVID-19

Unsere Maßnahmen zur Eindämmung

  • Zwischen den Personen muss ein Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten werden, außer es handelt sich um Personen, die im selben Haushalt wohnen oder im selben Zimmer untergebracht sind. Wird dieser Abstand unterschritten, ist der Schutz der Atemwege Pflicht.
  • Im gesamten Betrieb sind ausreichend Vorrichtungen zur Desinfektion vorhanden.
  • In Schwimmbad- und Wellnessbereichen gilt die 1/10-Regel (10 Quadratmeter pro Person).
  • Im Speisesaal und im Barbereich dürfen sich nicht mehr Personen aufhalten, als es Sitzplätze gibt.
  • Die Tische sind so angeordnet, dass frontal gegenübersitzende Personen 1 Meter Abstand voneinander halten. In alle Richtungen wird ein Abstand von einem Meter zwischen den Personen gewährleistet sein.
  • Personen aus demselben Haushalt und Personen, die im selben Zimmer wohnen, sind von diesen Regeln ausgenommen.
  • Tische werden nach jedem Kundenwechsel gereinigt und desinfiziert.
  • Der Konsum am Tresen ist nur erlaubt, wenn zwischen den Personen ein Abstand von zwei Metern eingehalten wird.
  • Am Tisch kann auf das Tragen eines Schutzes der Atemwege verzichtet werden.
  • Am Buffet ist das Tragen eines Schutzes der Atemwege vorgeschrieben. Servicemitarbeiter tragen chirurgische Schutzmasken.
  • Hand-Desinfektion ist vor und nach dem Toilettengang Pflicht.
  • Unser Schwimmbad im Freien ist geöffnet. Auf die nutzbare Fläche gilt die 1/10-Regel (10 Quadratmeter pro Person). Zwischen den Personen muss in Aufenthaltsbereichen als auch im Wasser ein Abstand von einem Meter eingehalten werden. Davon ausgenommen sind Mitglieder desselben Haushaltes.